Monat: Dezember 2017

Neujahrsfrühstück mit Alexander Hold

Die Freien Wähler Nordendorf laden ein zum Bayerischen Neujahrsfrühstück mit Alexander Hold.

Wir freuen uns, dass unsere Freunde aus Nordendorf einen solch hochkarätigen Gast zu ihrem Jahresauftakt gewinnen konnten! Bei Interesse melden Sie sich bitte direkt bei der unten angegebenen Adresse an.

Rote Karte für die Strabs!

Bei der Landesversammlung der Freien Wähler am 16.12.2017 in Kirchdorf an der Amper wurde einstimmig die Initiierung eines Volksbegehrens zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) beschlossen.

Für die Freien Wähler Meitingen war Vorsitzender Robert Hecht, für die Freie Lechtaler Wählergemeinschaft Herbertshofen war Vorsitzender Stefan Müller vor Ort um das Volksbegehren mit auf den Weg zu bringen.

Der Beschlussfassung gingen einige Reden und Diskussionsbeiträge voraus, welche die derzeitige Lage veranschaulichten und einen Blick auf sinnvolle Lösungen warfen. Hubert Aiwanger, Landesvorsitzender der Freien Wähler, Bernhard Pohl, im Bayerischen Landtag Mitglied des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen sowie Prof. Dr. Rainer Kalwait, Verteter der Allianz gegen Straßenausbaubeitrag in Bayern, referierten anschaulich und kurzweilig über die Sachlage und Auswüchse der jetzigen Regelungen. Anschließend kamen einige Vertreter von Bürgerinitiativen und Gemeinden zu Wort und bereicherten das Bild mit eindrücklichen Erfahrungen aus der Praxis vor Ort.

Am Ende war klar, dass die jetzige Regelung eine derart erdrückende Menge an gravierenden Nachteilen hat, so dass sich die Versammlung einstimmig dafür entschied, ein Volksbegehren zusammen mit Bürgerinitiativen zu starten.

Informationen aus der Veranstaltung

Worum geht es?

Derzeit müssen Gemeinden beim Ausbau von Straßen einen Teil der Kosten grundsätzlich auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke umlegen. Das sind oft fünfstellige Summen, die die Betroffenen schnell in große Schwierigkeiten bringen können. Der andere Anteil wird aus Mitteln der Gemeinde bestritten. Bei Anliegerstraßen ist der Anteil der Anwohner hoch, bei Durchgangsstraßen geringer, allerdings auch die Maßnahme in der Regel aufwändiger.

Die Forderung der Freien Wähler ist, den Anteil, den bisher die Anlieger zu tragen haben, künftig aus der Staatskasse zu bezahlen.

Das würde Verwaltungsaufwand sparen, drastische Belastungen Einzelner verhindern und Unfrieden in den Gemeinden vermeiden. Auch wäre dann die Angst vor der Abrechnung kein Grund mehr, Straßenrenovierungen aufzuschieben. Zusätzlich würde es Verhandlungen zu Tauschgeschäften mit Anliegern erleichtern. Oftmals ist es bei Straßenerneuerungen sinnvoll, Flächen mit Anwohnern zu tauschen oder Teile zu erwerben. Dieser hat aber sicher kein Interesse, durch sein Entgegenkommen am Ende die eigene Rechnung zu beschleunigen oder gar zu erhöhen.

Deshalb die Forderung: Die Gemeinde soll sich den Teil, den sie sich bisher von den Anliegern holt, beim Freistaat Bayern holen.

Warum ein Volksbegehren?

Die Freien Wähler haben kürzlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht, der jedoch bei den anderen Fraktionen auf Ablehnung stieß.

„Wenn die Regierung schläft, dann muss das Volk die Dinge selbst in die Hand nehmen“ – so Hubert Aiwanger.

Bei den Themen 8-jähriges Gymnasium und Studiengebühren hat sich gezeigt, dass das Volksbegehren ein wirksames Instrument ist, Bewegung reinzubringen. Selbst wenn sie nicht sofort zum Erfolg führen, erhöhen Volksbegehren den Druck erheblich auf die an der Gesetzgebung Beteiligten. In beiden Fällen kam es am Ende doch zur Durchsetzung der Ziele.

Warum gerade jetzt?

Viele Gemeinden haben sich über die jetzige Regelung einfach hinweggesetzt. Ein kürzlich erlassenes Urteil macht die derzeitige Situation jedoch deutlich und erhöht den Druck auf die Bürgermeister und Gemeinderäte in den Gemeinden, die bisher keine Beiträge erheben. Gemeinden, die bisher keine Beiträge erhoben haben, sollen dies also jetzt tun. Dabei stünde sogar schwere Untreue oder Amtsenthebungsverfahren im Raum, wenn man sich dem widersetze. Es wurde von einem Landratsamt berichtet, das einer Gemeinde die Zustimmung zum Haushalt verwehrte, wenn sie solche Beiträge nicht erhebt. Gemeinden wurden auch aufgefordert, jetzt nachträglich Beiträge zu erheben für Straßen, die bereits bis zu 20 Jahre alt sind, aber bisher nicht auf diese Weise abgerechnet wurden.

Es zeigte sich, dass sich seit einigen Monaten die Situation zuspitzt.

Wer zahlt es?

Natürlich Sie! Ihren Beitrag zum Straßenausbau leisten Sie schon jetzt direkt, wenn Sie als Eigentümer einer Immobilie konkret nach einer Baumaßnahme vor Ihrer Haustüre zur Kasse gebeten werden oder indirekt als Mieter. Zusätzlich kommt der Anteil, den die Gemeine übernimmt. Der kommt natürlich auch aus Steuern und Abgaben.  Hier sind sie also ebenfalls dabei, wenn Sie Ihr Vermögen nicht auf einer der Steueroasen angelegt haben und auch nicht zu den Begünstigten deutscher Steuerpolitik gehören, sondern hier in Bayern ordentlich Ihre Steuern und Abgaben zahlen.

Wenn nun zukünftig ein Teil der Kosten aus der Staatskasse bezahlt wird, zahlen es natürlich wieder Sie. Aber nicht als plötzliche fünfstellige Summe, weil gerade zufällig „Ihre“ Straße renoviert wurde, sondern – zum Beispiel – über einen kleinen Teil aus der KFZ-Steuer.

Um wieviel Geld geht es?

Bei dieser Frage muss man berücksichtigen, dass vielerorts Baumaßnahmen schon lange zurückgestellt wurden, weil man die Anwohner nicht belasten wollte (was man derzeit müsste). Deshalb ist der Vorschlag der Freien Wähler, hier vorerst 300 Mio. Euro anzusetzen, statt der normalerweise zu erwartenden 150 Mio. Euro. Bei einem Staatshaushalt von 60 Milliarden Euro sind das also fünf Promille. Zum Vergleich: Heuer erwartet die Staatskasse 600 Mio. Euro unerwartete Steuer-Mehreinnahmen.

Denkbar ist auch, für einen bestimmten Zeitraum der Vergangenheit, bezahlte Beiträge zurückzuerstatten. Sogar das nicht gerade für seinen Reichtum bekannte Berlin hat sich das geleistet.

Warum keine kann-Regelung?

Manche sehen in einer kann-Regelung eine Lösung. Diese würde ermöglichen, dass Gemeinden die entsprechenden Anteile nicht mehr bei den Anliegern kassieren muss, sondern nur noch kann oder darf. Das heißt aber auch, dass sie die Beträge dann selbst bezahlen muss, wenn sie die Anlieger nicht belasten will. Sprich: Aus dem Gemeindehaushalt. Weniger finanzstarke Gemeinden werden es sich also nicht leisten können, die Anwohner zu verschonen. Das macht also finanziell schwächere Gemeinden für Eigentümer zusätzlich unattraktiver. Das ist nicht im Sinne des Zieles „gleiche Lebensverhältnisse“.

Wie geht es weiter?

Über die Feiertage werden die Freien Wähler einen Gesetzesentwurf für das Volksbegehren ausarbeiten. Zusammen mit vielen Bürgerinitiativen werden wir anschließend um Ihre Unterschrift bitten, um den Weg für das Volksbegeheren zu ebnen.

Gut möglich, dass diejenigen, die sich jetzt noch dagegen wehren, das Thema in den nächsten Monaten so oder so ähnlich übernehmen. Wenn dadurch am Ende die jetzige Situation beendet wird, soll es uns recht sein.

FLWaktuell – Ausgabe 7 erschienen

Die neueste Ausgabe von FLWaktuell ist erschienen und wird wie gewohnt an alle Herbertshofener Haushalte verteilt.

Aktuelle Inhalte sind diesmal:

Eine einmalige Chance

Tempo …

Alle Jahre wieder …

Brücken über Lech und Fraktionen

Reparatur der Mühlstraße kommt

Unser Rätsel – mitmachen und gewinnen!

Bei Freud‘ und Leid zum Spiel bereit

Wir wünschen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!

Eine einmalige Chance

Zur Erneuerung der Klemens- und Ulrich-Straße wünschen wir uns, dass in diesem Zuge über den alleinigen Neubau hinaus auch Verbesserungen entlang der Straße umgesetzt werden.

Die Straße wird nach über 40 Jahren erneuert. Bei dieser seltenen Gelegenheit müssen alle denkbaren Varianten gründlich abgewogen werden, nichts darf von vornherein ausgeschlossen werden. Fahrradstreifen, breite Fußgängerbereiche, Zebrastreifen sind denkbar und Ideen für die Bereiche seitlich der Straße sind gefragt. Dies darf jedoch nicht zu Mehrkosten bei den Anliegern führen, die nach aktueller Gesetzeslage einen erheblichen Anteil der Straßenerneuerung tragen müssen.

Die oftmals fünfstelligen Beträge, sind für viele eine extreme Belastung. Die seit kurzem mögliche regelmäßige Erhebung kleinerer Beträge von Eigentümern im weiteren Umkreis wird vielerorts, auch in Meitingen, als bürokratisch und nicht praktikabel angesehen. Im Staatshaushalt würden die Kosten dagegen lediglich wenige Promille ausmachen.

Freie Wähler fordern:
Ausbau soll aus Staatskasse bezahlt werden.

Die Freien Wähler haben im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Kosten nicht mehr auf die angrenzenden Eigentümer umgelegt sondern aus der Staatskasse bestritten werden sollen. Dabei gab es Ablehnung der anderen Fraktionen. Deshalb wird nun ein Volksbegehren angestrebt. Weg mit der alten Regelung! Das erspart einseitige Belastungen, Ärger, Verwaltungsaufwand und ist obendrein gerechter.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben! Wir freuen uns jederzeit über Ihre Rückmeldungen!

Ihnen allen wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles gute fürs neue Jahr!

Ihr

Stefan Müller
1. Vorsitzender der Freien Lechtaler Wählergemeinschaft

Tempo …

Letztes Jahr hatten wir an dieser Stelle zu unserer Umfrage zur Verkehrsberuhigung aufgerufen. Hier zeigte sich sehr deutlich der Wunsch nach Tempolimits. So wird sich der Großteil der Bewohner darüber freuen, dass in den Wohngebieten Tempo 30 kommt. Nicht alle Ideen aus der Umfrage können verwirklicht werden, manche im Zuge der Erneuerung der Klemens- und Ulrichstraße. Bei den an einigen Stellen noch fehlenden Absenkungen der Bordsteine fordern wir eine baldige Umsetzung. (stm)

Alle Jahre wieder …

Wie jedes Jahr hat sich die FLW Gedanken gemacht, welche Maßnahmen speziell für unser Herbertshofen sinnvoll sind.

Dabei handelt es sich sowohl um Anträge, die wir bereits in den letzten Jahren gestellt haben und die noch nicht umgesetzt wurden, als auch um neue Projekte, die wir in die Umsetzung bringen wollen.

Über den Haushalts-Antrag der FW-Fraktion im Marktgemeinderat wurden u. a. folgende Vorschläge eingebracht:

  • Sanierung des Parkplatzes vor dem Sportheim des TSV 1960 Herbertshofen
  • Sanierung der Mühlstraße unter öffentlicher Kostenträgerschaft ohne Veranlagung der Anrainer (siehe auch separater Bericht)
  • Absenkung von Bordsteinen im Ortsgebiet von Herbertshofen (unter Berücksichtigung der bestehenden Straßensanierungspläne)
  • Austausch des maroden Pflasters auf der Herbertshofener Pestalozzistraße
  • Errichtung einer Wassertretanlage am „Mädele-Lech“
  • Beleuchtung des Radweges von Herbertshofen nach Meitingen entlang der Kreisstraße A 29

Ein Thema liegt uns noch besonders am Herzen: Der Betrieb einer Messstation für die Luftqualität im Süden Herbertshofen.

Nachdem die Bayerische Staatsregierung nicht in der Lage ist, beim einzigen Stahlwerk im Freistaat eine Luftmessstation zu unterhalten, sollte der Markt Meitingen im Interesse seiner Bürger hierfür Gelder zur Verfügung stellen. (edi)

Brücken über Lech und Fraktionen

In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates wurde von einem Kollegen einer anderen Fraktion der Antrag eingereicht, eine Machbarkeitsstudie zu einer Hängebrücke über den Lech bei Herbertshofen zu erstellen. Die Idee zu einer solchen Brücke hatte die FLW seit 2008 bereits mehrfach präsentiert und zuletzt 2014 in FLW aktuell darüber berichtet. Wir freuen uns, dass nun auch die Kollegen im Rat diesen Vorschlag übernehmen. Selbstverständlich werden unsere Markträte Ernst Dittrich und Hans Deisenhofer diesem Antrag im Gremium zustimmen. (edi, hdi)

Reparatur der Mühlstraße kommt

Das Ende eines langen, holprigen Weges für eine angemessene Lösung ist in Sicht.

Seit Januar 2017 ist die Mühlstraße in Herbertshofen immer wieder Thema im Marktgemeinderat und in Ausschüssen. Vor etwa 30 Jahren wurde beim Neubau der Straße als Unterbau unbehandelte Elektroofenschlacke des Lechstahlwerks anstelle von Kies verwendet. Durch den hohen Kalkgehalt der Schlacke quoll diese auf und dies führte zu Verwerfungen der Straßenoberfläche. Im Laufe der Jahre entstand eine ausgeprägten „Mulden- und Tälerlandschaft“. Der Asphalt auf Gehwegen wurde schon durch Platten ersetzt, aber an der Straße selbst wurden bislang noch keine Sanierungsmaßnahmen vorgenommen.

Ein wichtiger Punkt hierbei ist die Finanzierung. Anliegerbeiträge wären fällig, wenn mindestens ein Viertel der Straße neu ausgebaut, d. h. der Asphalt entfernt würde. Ein Planer wurde hinzugezogen um anhand der derzeit konkret vorliegenden Schäden sinnvolle Varianten der Ausführungen aufzuzeigen. Dabei hat sich herausgestellt, dass einige Teile in gutem Zustand sind. Die dennoch großen Bereiche, die saniert werden müssen, können als Unterhaltsmaßnahme durchgeführt werden, welche nicht auf die Anwohner umgelegt werden muss.

Durch die jetzt angesetzten Baumaßnahmen wird die Straße in einen ordentlichen Zustand gebracht, so dass eine umfassende –  und kostenpflichtige – Sanierung erst dann wieder anfällt, wenn die Straße ein Alter erreicht hat, bei dem dies üblicherweise nötig ist.

Nicht beantwortet wurde die Frage unseres Fraktionsvorsitzenden Fabian Mehring in der Sitzung des Planungs- und Werkausschusses, warum die Reparatur erst jetzt angegangen wird, wo sie noch vor wenigen Jahren grundsätzlich ohne finanzielle Beteiligung der Anlieger hätte durchgeführt werden können.

Die Anwohner, welche bereits vor Jahrzehnten für eine ordentliche Straße bezahlt haben, und alle Herbertshofener Bürger freuen sich, dass in 2018 die Sanierung endlich angepackt wird! (asc, stm)

 

Unser Rätsel – mitmachen und gewinnen!

Wie viele der 45 Gemeinden im Landkreis Augsburg haben weniger Einwohner als Herbertshofen?

  • keine
  • 9
  • 19
  • 29

Ihre Lösung senden Sie bitte per E-Mail an oder per Fax an 42 78 39. Es gibt etwas zu gewinnen. Einsendeschluss 31.12.2017. Gehen mehrere richtige Antworten ein, entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Viel Glück!

Bei Freud‘ und Leid zum Spiel bereit

Unter diesem Motto begleitet der Spielmannszug Herbertshofen seit fast 40 Jahren unser Dorfgeschehen. Wir haben die Vorsitzende Barbara Bayer interviewt.

FLW aktuell: Was unterscheidet einen Spielmannszug von einer Blaskapelle?

Barbara Bayer: Ein Spielmannszug unterscheidet sich unter anderem durch seine Musikrichtung und die hierfür verwendeten Instrumente, wie z. B. Marschtrommeln, Lyren, Tenor-, Alt-, und Querflöten und Fanfaren, von einer Blaskapelle.

FLW aktuell: Welche Ziele habt Ihr für die nächste Zeit?

Barbara Bayer: Unser Ziel ist es, weiterhin Schüler in allen Registern auszubilden um somit sicherzustellen, dass unser Spielmannszug auch eine Zukunft haben wird. Ab Januar werden wir eine Bläserklasse haben bestehend aus allen unseren jungen Musikern, die sich in der Ausbildung befinden.

FLW aktuell: Seit kurzem habt Ihr Euch mit dem Spielmannszug Gersthofen zusammengetan. Was erwartet Ihr Euch von davon? Wie ist es angelaufen?

Barbara Bayer: Wir proben zusammen und möchten uns dann in Zukunft bei Auftritten und Umzügen gegenseitig unterstützen.

Einige Musikproben hatten wir nun schon zusammen und es hat sehr viel Spaß gemacht, wenn wieder jedes Register mehrfach besetzt ist.

Außerdem wollen wir 2019 wieder am Oktoberfest-Umzug teilnehmen. Hierzu laden wir alle interessierten Musiker aus der Umgebung ein um uns gemeinsam darauf vorzubereiten.

Kontakt:

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