Monat: Juli 2016

Straßenausbau: Neue Möglichkeit der Abrechnung

Bei „FW-Fraktion vor Ort“ am 19. Juli 2016 in Meitingen erhielten die Zuhörer detaillierte Informationen von Marktgemeinderat Fabian Mehring zu den aktuellen Möglichkeiten, wie Grundstückseigentümer an den Kosten für Straßenerneuerungen beteiligt werden können bzw. müssen.

Neue Möglichkeiten

Bisher einzig zulässiger Weg war, dass die Kosten einer Straßenerneuerung zu einem mehr oder weniger großen Anteil auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke umgelegt werden. Der Anteil an den Kosten ist dabei umso geringer, je mehr die Straße allgemein – nicht nur von den Anwohnern – genutzt wird. Abgerechnet wird dabei nach Abschluss der Arbeiten. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Kosten umzulegen. Dabei gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, die bei einer „normalen“ Gemeinde nicht zutreffen.

Neue Möglichkeit ist nun, statt der direkten Abrechnung mit den direkten Anliegern, einen jährlichen Beitrag von allen Eigentümern eines größeren einheitlichen Abrechnungsgebietes (z. B. ein Ortsteil) zu erheben.

Wer zahlt?

Bei der neuen Möglichkeit werden jährlich alle Eigentümer beteiligt – egal, ob sie selbst vor ihrer eigenen Haustüre eine neue Straße bereits bekommen haben oder vielleicht sogar zu Lebzeiten nie bekommen werden. Mit einer Übergangsregelung werden dabei die Eigentümer freigestellt, die in den letzten 20 bis 25 Jahren eine Abrechnung nach bisherigem Verfahren erhalten haben und entsprechend bezahlen mussten. Zahlen aus anderen Gemeinden zeigen, dass hier z. B. jährlich 100 Euro zu zahlen sind, für jemanden, der für einen konkreten Ausbau vor seiner Haustüre 12.000 Euro zahlen würde. Dabei ist weder der Gemeindeanteil höher, noch gibt es andere Zuschüsse. Der relativ geringe Betrag für den Einzelnen ergibt sich daraus, dass wirklich immer alle Eigentümer zahlen.

Und jetzt?

Jede Gemeinde kann aber nun für sich selbst entscheiden, welchen Abrechnungsmodus sie für sich sinnvoll hält und diesen für die Zukunft festschreiben.

Was hier wirklich günstiger ist, ist ganz gewiss nicht sofort klar, sondern bedarf einer intensiven Untersuchung mit Blick auf die örtlichen Gegebenheit.

Straßenlampe an der Reichenberger Straße

Die Ortsausfahrt an der Reichenberger Straße zur alten B2 hin ist besonders bei Dunkelheit eine gefährliche Stelle. Um die Situation zu verbessern hat FLW-Marktgemeinderat Johann Deisenhofer hier eine Straßenlampe beantragt. Der Auftrag an die LEW zur Errichtung dieser Lampe sowie der notwendigen Verlegung der Zuleitung ist bereits erteilt.

Fahrradständer hat Verspätung

Vor einigen Monaten hatte die FLW angeregt, auf der Ostseite des Herbertshofer Bahnhofes (am Gleis 2) wieder einen Fahrradständer aufzustellen. Erst kürzlich haben wir dieses Anliegen mit einem offiziellen Antrag bekräftigt.

In unserem Antrag sprechen wir uns für einen überdachten Radständer direkt an der Lärmschutzwand mit ca. 25 Plätzen auf befestigtem Untergrund aus, welcher sich gut zur Verwendung von Kabel- und Kettenschlössern eignet.

Wir meinen, dass ein ordentlicher Abstellplatz auch dazu führt, dass Bahnfahrer vermehrt mit dem Rad kommen, wenn dieses gut gesichert werden kann und vor Regen und Schnee geschützt ist.

Die derzeitige Situation ist unbefriedigend. Einerseits, weil die Räder ungeschützt vor der Witterung stehen, andererseits, weil der ohnehin kleine Wendeplatz durch die nun dort stehenden provisorischen Radständer zusätzlich verengt wird und quasi unbenutzbar ist.

Die Lärmschutzwand ist nun schon eine ganze Weile fertig und inzwischen macht sich in ihrem Schatten das Unkraut breit. Stattdessen soll hier schnellstmöglich ein Fahrradständer stehen!

Laut Auskunft von Bürgermeister Dr. Michael Higl ist eine fehlende offizielle Zustimmung der Bahn Ursache, dass hier immer noch nichts passiert ist. Er hat jedoch angekündigt, dass nun trotzdem immerhin provisorische Plätze angelegt werden sollen.

Ihre FLW bleibt dran!

© 2024 FLW

Theme von Anders NorénHoch ↑

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.