Bei „FW-Fraktion vor Ort“ am 19. Juli 2016 in Meitingen erhielten die Zuhörer detaillierte Informationen von Marktgemeinderat Fabian Mehring zu den aktuellen Möglichkeiten, wie Grundstückseigentümer an den Kosten für Straßenerneuerungen beteiligt werden können bzw. müssen.

Neue Möglichkeiten

Bisher einzig zulässiger Weg war, dass die Kosten einer Straßenerneuerung zu einem mehr oder weniger großen Anteil auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke umgelegt werden. Der Anteil an den Kosten ist dabei umso geringer, je mehr die Straße allgemein – nicht nur von den Anwohnern – genutzt wird. Abgerechnet wird dabei nach Abschluss der Arbeiten. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Kosten umzulegen. Dabei gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, die bei einer „normalen“ Gemeinde nicht zutreffen.

Neue Möglichkeit ist nun, statt der direkten Abrechnung mit den direkten Anliegern, einen jährlichen Beitrag von allen Eigentümern eines größeren einheitlichen Abrechnungsgebietes (z. B. ein Ortsteil) zu erheben.

Wer zahlt?

Bei der neuen Möglichkeit werden jährlich alle Eigentümer beteiligt – egal, ob sie selbst vor ihrer eigenen Haustüre eine neue Straße bereits bekommen haben oder vielleicht sogar zu Lebzeiten nie bekommen werden. Mit einer Übergangsregelung werden dabei die Eigentümer freigestellt, die in den letzten 20 bis 25 Jahren eine Abrechnung nach bisherigem Verfahren erhalten haben und entsprechend bezahlen mussten. Zahlen aus anderen Gemeinden zeigen, dass hier z. B. jährlich 100 Euro zu zahlen sind, für jemanden, der für einen konkreten Ausbau vor seiner Haustüre 12.000 Euro zahlen würde. Dabei ist weder der Gemeindeanteil höher, noch gibt es andere Zuschüsse. Der relativ geringe Betrag für den Einzelnen ergibt sich daraus, dass wirklich immer alle Eigentümer zahlen.

Und jetzt?

Jede Gemeinde kann aber nun für sich selbst entscheiden, welchen Abrechnungsmodus sie für sich sinnvoll hält und diesen für die Zukunft festschreiben.

Was hier wirklich günstiger ist, ist ganz gewiss nicht sofort klar, sondern bedarf einer intensiven Untersuchung mit Blick auf die örtlichen Gegebenheit.