Nachdem auf Anregung der FLW bereits die Gehsteige an neuralgischen Stellen in Herbertshofen abgesenkt wurden, ist mit einem weiteren FLW-Antrag nun der nächste Schritt zur Sicherheit der Fußgänger in unserem Ort erfolgt: Die Kennzeichnung von Pkw-Parkplätzen sowie die Errichtung eines Fahrradabstellplatzes an der Ostseite des Friedhofs. Hintergrund: Die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer / Fußgänger war in diesem Bereich besonders stark gefährdet, da teilweise der komplette Gehweg von Pkw zugeparkt wurde. Dies war nahezu täglich der Fall, auch wenn kein Gottesdienst stattfand. Betroffen waren vor allem ältere Menschen mit Rollatoren, Mütter / Väter mit Kinderwagen und natürlich Rollstuhlfahrer, die dann auf die relativ stark befahrene Mühlstraße ausweichen mussten.
Durch die Kennzeichnung von Parkplätzen sollte nun ein barrierefreier Gehweg gewährleistet sein. Zusätzlich bietet der neu errichtete Fahrradständer ein sicheres Abstellen der Zweiräder. Um Dauerparken von KFZ zu verhindern, wurde befristetes Parken erlaubt (2 Stunden). Diese Zeitspanne sollte für Erledigungen am Friedhof sowie den Besuch von Gottesdiensten ausreichen. Unabhängig von
den nun gekennzeichneten Flächen gilt, wer verbotswidrig auf dem Gehweg parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Wird dabei jemand behindert, steigt der Betrag auf 70 Euro an und man erhält einen Punkt in Flensburg. Das Gleiche gilt, wenn länger als eine Stunde unzulässig auf dem Gehweg geparkt wird.
Sollten beide Parkplätze belegt sein, empfiehlt es, sich beim Pfarrzentrum zu parken oder direkt in der Mühlstraße, da im Bereich des Friedhofes kein Parkverbot besteht. Letztlich hat man auch von hier aus nur einen kurzen Weg zur Kirche.