Volksbegehren der Freien Wähler ein voller Erfolg!

Im Juni wurde nun Gesetz, was die Freien Wähler im Landtag so vehement gefordert haben. Nachdem ein eigener Gesetzesentwurf im November 2017 von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde, war der Weg für ein Volksbegehren vorgegeben.

Dieses Volksbegehren war ein einmaliger Erfolg! Zu den rund 350.000 Unterschriften aus ganz Bayern haben wir in Herbertshofen gut 260 beigetragen. Somit war der Druck zu handeln offensichtlich groß genug, so dass nun doch eine Gesetzesänderung erfolgte. Die Betroffenen können ersteinmal aufatmen.

Betroffene können aufatmen

Allerdings erheben die Freien Wähler im Landtag einige Forderungen, die zu einer sinnvollen Umsetzung noch fehlen. So stehen Regelungen zur Gegenfinanzierung aus und gefordert wird auch eine rückwirkende Regelung. Allein das Datum des Bescheides ab 1.1.2018 anzuhalten erscheint zu kurz gedacht.

Manche sehen nun eine Ungerechtigkeit gegenüber denen, die früher bezahlen mussten. Aber das darf auch nicht dazu führen, dass eine grundsätzlich schlechte Regelung ewig bleibt. Und weitaus ungerechter ist es doch, wenn Viele in Bayern weiterhin bezahlen, Münchner und die, die in Bundesländern wohnen, die von Bayern Geld über den Länderfinanzausgleich erhalten, dagegen nicht. Außerdem kann man sich nun zukünftig so schwierige und zäh konstruierte Teilsanierungen sparen, wie sie zuletzt für die Herbertshofener Mühlstraße beschlossen wurden, um hier ganz offensichtlich ungerechte Belastungen zu vermeiden.

Logisch ist auch, dass WIR als Bürger so oder so die Kosten tragen, in einem Land, wo sich internationale Konzerne geschickt der Besteuerung entziehen können. Für uns Normalbürger entfallen nun die teilweise existenzgefährdenden und untereinander ungerechten Zahlungen.

Für die Verwaltungen entfallen die aufwändigen Abrechnungen. Der erste Schritt ist also getan.

Mühlstraße neu prüfen!

Zur Behebung der Straßenschäden in der Mühlstraße wurden noch unter der alten Gesetzeslage Teilsanierungen beschlossen.

Wir haben angeregt, jetzt, da es eine neue Gesetzeslage gibt, die Sache erneut zu prüfen und möglichst eine durchgehende Reparatur in den betroffenen Bereichen durchzuführen.