Marktgemeinderat entscheidet sich für Form der Anbindung der neuen Unterführung.

Der Tunnel unserer neuen Unterführung am Meitinger Bahnhof ist bereits an Ort und Stelle. Fehlt nur, dass wir ihn auch benutzen können … Für die Zugänge am Gleis 2 und 3 ist die Bahn zuständig. Für die Zugänge zum Tunnel am östlichen und westlichen Ende der Markt Meitingen. In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates in der „alten“ Besetzung war festzulegen, in welcher Form die Zugäng angelegt werden sollten. Von sehr platzsparend bis ansprechend und „zukunftskompatibel“ wurden verschiedene Varianten mit all ihren Vor- und Nachteilen vorgestellt und diskutiert.

Fast einstimmig wurde die Lösung ausgewählt, die Sie in der Grafik sehen können. Barrierefreiheit war dabei ein Muss, aber auch Anspruch für eine moderne Unterführung. Trotzdem sollten kurze Wege möglich sein für alle, die keine Beschwerden haben. Einen Aufzug wird es jedoch nicht geben. Dieser würde wohl 400.000 Euro kosten und ganz erhebliche monatliche Kosten verursachen. Zusätzlich zeigt die Erfahrung von anderen Standorten, dass Aufzüge oft beschädigt werden, gesperrt werden müssen und somit nicht genutzt werden können. Obendrein baut die Bahn selbst am Bahnsteig keinen Aufzug mit Verweis auf einen „naheliegenden“ Aufzug am Bahnhof Donauwörth (in Zukunft). Auch ein Aufzug am Bahnsteig müsste somit von der Marktgemeinde bezahlt werden, was die Kosten in Bau und Betrieb ungefähr verdoppeln würde. Dafür haben wir in Meitingen die Möglichkeit, Parkplätze für Gehbehinderte in unmittelbarer Nähe anzulegen.

Neben dem Zugang zu den Zügen hatte bei der Entscheidung jedoch auch eine gute Nutzbarkeit für Radfahrer eine hohe Prioriät. Sie können hier zukünftig die Bahntrasse queren. So sollen alle Durchgänge auch fahrend benutzt werden können. Auch mit Lastenfahrrad, Anhänger und entsprechendem Gegenverkehr. Wer abkürzen möchte, kann trotzdem eine Rampe seitlich an der Treppe benutzen. Gleiches gilt für Fußgänger mit Kinderwagen. Insgesamt setzt das Konzept auf gegenseitige Rücksichtnahme bei Flächen, die von Fußgängern und Radlern gemeinsam genutzt werden.