… ein heißes Eisen! Darin ist u. a. geregelt, wie die Kosten im Falle einer Straßensanierung zwischen dem Anwohner und dem Markt Meitingen aufgeteilt werden. Grundsätzlich wird zwischen drei Kategorien von Straßen unterschieden:

1. Anliegerstraßen (Straßen, die ganz überwiegend der Erschließung der Grundstücke dienen): 30 % der Kosten trägt der Markt Meitingen, 70 % der Anwohner.

2. Haupterschließungsstraßen (Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dienen und nicht Hauptverkehrsstraßen sind.): Der Markt Meitingen trägt 60 % der Fahrbahn sowie 45 % der weiteren Kosten (z. B. Gehwege, unselbständige Parkplätze, Mehrzweckstreifen, Grünanlagen, …)

3. Hauptverkehrsstraßen (Straßen, die ganz überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen und/oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen). Hier trägt der Markt Meitingen 80 % der Fahrbahn und 55 % der weiteren Kosten (s. o.)

Am günstigsten für den Anwohner ist somit die Kategorie „Hauptverkehrsstraße“. Welcher Kategorie die einzelnen Straßen zuzuordnen sind, hat der Markt Meitingen zu prüfen. Zuletzt wurde auf der Klausurtagung des Marktgemeinderates Anfang Februar speziell am Beispiel Herbertshofen über die Einstufung der Straßen diskutiert. Natürlich haben unsere Herbertshofener Markträte Johann Deisenhofer und Ernst Dittrich versucht, die für die Anwohner jeweils günstigste Variante zu interpretieren. Doch Vorsicht! Wie auch von Bauamtsleiter Thomas Dahlmann bestätigt wird, muss die Einstufung streng nach den o. a. Kriterien erfolgen. Sollte die Aufsichtsbehörde hier eine fehlerhafte Einstufung feststellen, müssen die Ausbaubeiträge nachgefordert werden! Somit gilt: Alles ausloten, was möglich ist, aber auch einer Prüfung standhält!